Kann ich die Obsorge für mein Kind beantragen, auch wenn ich nicht verheiratet bin?
Auch wenn Sie mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, kann die gemeinsame Obsorge für Ihr Kind in Anwesenheit beider Elternteile vor dem Standesamt vereinbart werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Obsorgeregelung vor Gericht.